Renata Zazulak | High Fashion Photographer & Creative Director | Grazia Cover

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Loft-Studio ZARE Owner: Renata Dorota Zazulak Mühlheimer Str. 21 60386 Frankfurt am Main E-Mail: info@zazulakrenata.com 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Buchungen und Leistungen zwischen Loft-Studio ZARE, Renata Dorota Zazulak, nachfolgend „Fotografin“, und ihren Auftraggebern. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. 2. Vertragsschluss und Terminreservierung Ein Shootingtermin gilt nach verbindlicher Auftragsbestätigung und, sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, nach deren Eingang als verbindlich reserviert. Mit der Auftragsannahme beginnen regelmäßig bereits Leistungen der Fotografin. Dazu können insbesondere Beratung, Konzeption, Kommunikation, Recherche, Organisation, Terminplanung, Locationplanung, Set- und Stylingvorbereitung sowie die Koordination weiterer Beteiligter gehören. Für den Auftrag werden außerdem entsprechende Produktionskapazitäten reserviert. 3. Anzahlung Soweit für einen Auftrag eine Anzahlung vereinbart wird, dient diese der Vergütung bereits begonnener Vorbereitungs- und Organisationsleistungen sowie der verbindlichen Reservierung des Produktionstermins. Bei einer vom Auftraggeber veranlassten Stornierung wird eine bereits geleistete Anzahlung mit den bis dahin entstandenen Vergütungsansprüchen, Stornokosten und nicht erstattungsfähigen Fremdkosten verrechnet. Ein darüber hinausgehender Betrag wird erstattet, soweit kein entsprechender Anspruch der Fotografin besteht. Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen, bleiben unberührt. 4. Stornierung und kurzfristige Absage Da für Shootings feste Produktionszeiten reserviert und bereits vor dem Shooting Leistungen erbracht werden, gelten bei einer vom Auftraggeber zu vertretenden Stornierung folgende pauschalierte Stornokosten: mehr als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 30 % des vereinbarten Gesamthonorars 8 bis 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Gesamthonorars 7 Kalendertage oder weniger vor dem vereinbarten Termin: 100 % des vereinbarten Gesamthonorars bei Nichterscheinen oder Absage am Shootingtag: 100 % des vereinbarten Gesamthonorars Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden bzw. Vergütungsausfall entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger als die jeweilige Pauschale ist. Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung des freigewordenen Termins werden berücksichtigt. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die geschuldeten Beträge angerechnet. Nicht erstattungsfähige Fremdkosten, die speziell für den Auftrag entstanden sind, insbesondere für Studios, Locations, Models, Make-up Artists, Hair Artists, Stylisten, Assistenten, Requisiten, Reiseleistungen oder sonstige externe Leistungen, sind zusätzlich zu erstatten, soweit sie nicht bereits in der Stornopauschale berücksichtigt wurden. 5. Verschiebung und Ersatztermin Eine Verschiebung eines verbindlich gebuchten Shootings bedarf der Zustimmung der Fotografin. Soweit eine kurzfristige Absage nach Ziffer 4 kostenpflichtig ist, entfällt der daraus entstandene Vergütungs- bzw. Schadensersatzanspruch nicht allein dadurch, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein neuer Shootingtermin vereinbart wird. Die Fotografin kann im Einzelfall vereinbaren, bereits gezahlte Beträge ganz oder teilweise auf einen Ersatztermin anzurechnen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. 6. Urheberrecht Sämtliche von Renata Dorota Zazulak geschaffenen Fotografien und sonstigen urheberrechtlich geschützten Werke unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Renata Dorota Zazulak bleibt Urheberin der Fotografien. Das Urheberrecht selbst wird durch die Bezahlung eines Shootings oder die Übergabe der Bilddateien nicht auf den Auftraggeber übertragen. Der Auftraggeber erhält ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte. Das Urheberrecht erlischt gemäß § 64 UrhG grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin. 7. Nutzungsrechte Art, Umfang, Dauer, Gebiet und Verwendungszweck der eingeräumten Nutzungsrechte richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung, dem Angebot oder Auftrag. Die Bezahlung des Shootings oder die Übergabe von Fotografien beinhaltet nicht automatisch ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht. Eine Nutzung darf nur innerhalb der ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte erfolgen. Insbesondere bedürfen kommerzielle Werbenutzungen einer entsprechenden Rechteeinräumung. Dazu gehören insbesondere Werbekampagnen, Paid Social Media, Anzeigen, Advertorials, Plakate, Out-of-Home, POS, Packaging, Verkaufsförderung, TV, Kino sowie sonstige kommerzielle Werbemaßnahmen. Wurden entsprechende Werbenutzungsrechte nicht vereinbart und vergütet, dürfen die Fotografien hierfür nicht verwendet werden. Eine nachträgliche Erweiterung der Nutzungsrechte kann gegen zusätzliche Vergütung vereinbart werden. 8. Weitergabe und Nutzung durch Dritte Die Weitergabe von Fotografien an Dritte überträgt diesen nicht automatisch Nutzungsrechte. Der Auftraggeber darf Fotografien nur dann zur eigenständigen Nutzung an Dritte weitergeben, wenn die vereinbarten Nutzungsrechte dies gestatten. Bei einer zulässigen Weitergabe hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass vereinbarte Nutzungsbeschränkungen und Creditpflichten eingehalten werden. Eine Nutzung durch Magazine, Unternehmen, Agenturen, Marken, Kooperationspartner oder andere Dritte außerhalb der eingeräumten Rechte bedarf einer entsprechenden Rechteeinräumung. 9. Bearbeitung und Veränderung der Fotografien Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen der von der Fotografin gelieferten Werke dürfen nur mit Zustimmung der Fotografin veröffentlicht oder verwertet werden, soweit eine solche Zustimmung gemäß § 23 UrhG erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere eigenständige Retuschen, Beauty-Retuschen, Farbveränderungen, Filter, Compositings, Montagen, KI-basierte Veränderungen sowie sonstige gestalterische Veränderungen. Gesetzlich zulässige Veränderungen sowie technisch notwendige Anpassungen bleiben unberührt. Die Entfernung oder Veränderung vorhandener Urheberkennzeichnungen ist nicht gestattet, soweit dem keine gesetzliche Berechtigung entgegensteht. 10. Urhebernennung / Fotocredit Das Recht der Fotografin auf Anerkennung ihrer Urheberschaft gemäß § 13 UrhG bleibt unberührt. Soweit eine Urhebernennung vereinbart oder nach Art der Nutzung üblich ist, ist bei Veröffentlichung folgender Credit zu verwenden: Photography: Renata Zazulak oder Foto: Renata Zazulak Bei Veröffentlichungen auf Websites, Social Media und anderen digitalen Plattformen soll die Nennung unmittelbar beim veröffentlichten Werk bzw. Beitrag erfolgen. Soweit technisch möglich und vereinbart, ist zusätzlich das entsprechende Social-Media-Profil der Fotografin zu markieren. Werden Fotografien zulässigerweise an Dritte zur Veröffentlichung weitergegeben, ist die vereinbarte Urheberbezeichnung ebenfalls weiterzugeben. 11. Kooperationen / TFP Bei ausdrücklich als Kooperation oder TFP vereinbarten Produktionen gelten die für die jeweilige Produktion vereinbarten Nutzungs- und Creditbedingungen. Make-up Artists, Hair Artists, Stylisten, Models, Designer und sonstige Kooperationspartner, die Fotografien aus der gemeinsamen Produktion im Rahmen der vereinbarten Nutzung veröffentlichen, sind verpflichtet, die vereinbarte Urheber- und Creditangabe einzuhalten. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist die Fotografin bei Veröffentlichungen als Photography: Renata Zazulak zu nennen und auf Social Media – soweit technisch möglich – entsprechend zu markieren. Die Teilnahme an einer Kooperation oder TFP-Produktion beinhaltet keine darüber hinausgehenden kommerziellen Werbenutzungsrechte. Insbesondere die Verwendung der Fotografien für Paid Advertising, kommerzielle Kampagnen oder die Überlassung an Unternehmen zu Werbezwecken bedarf einer gesonderten Vereinbarung. 12. Verletzung von Urheber- und Nutzungsrechten Bei einer Nutzung außerhalb der eingeräumten Nutzungsrechte, einer unberechtigten Bearbeitung, einer unberechtigten Weitergabe oder einer Verletzung vereinbarter Creditpflichten behält sich die Fotografin die Geltendmachung sämtlicher gesetzlicher und vertraglicher Ansprüche vor. Hierzu können insbesondere Unterlassungs-, Auskunfts-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche sowie Ansprüche auf Ersatz erforderlicher Rechtsverfolgungskosten gehören, soweit deren jeweilige gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. 13. RAW-Dateien und unbearbeitetes Material RAW-Dateien, unbearbeitete Fotografien und nicht zur finalen Übergabe ausgewählte Aufnahmen sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher während einer Produktion entstandener Aufnahmen besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil ist. 14. Fremdleistungen Für einen Auftrag gebuchte Fremdleistungen, insbesondere Make-up Artists, Hair Artists, Stylisten, Models, Assistenten, Studios, Locations, Requisiten und Reiseleistungen, können gesondert berechnet werden. Vom Auftraggeber verursachte und nicht erstattungsfähige Fremdkosten bleiben auch bei einer Absage oder Verschiebung zahlbar, soweit hierfür ein entsprechender Anspruch besteht. 15. Ausfall der Fotografin / höhere Gewalt Kann ein Shooting aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstigen von der Fotografin nicht zu vertretenden Umständen nicht durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart. Kann die vereinbarte Leistung endgültig nicht erbracht werden, richten sich Rückzahlungspflichten und weitere Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen. 16. Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen werden. Individuelle Vereinbarungen zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt davon unberührt. Stand: Januar 2026